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AG Hanau, 04.05.2011 - 91 C 212/10 (91) |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 125/91
Fortdauer der Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der …
Auszug aus AG Hanau, 04.05.2011 - 91 C 212/10
Eine Fortwirkung der Amtsbefugnisse des Zwangsverwalters nach Wegfall der Zwangsverwaltung ist lediglich in von ihm geführten und anhängigen Aktivprozessen gegeben, die der Beschlagnahme unterfallende Forderungen vor Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen Zuschlags in der Zwangsversteigerung zum Gegenstand haben (BGH, Urteil vom 21.10.1992, Aktenzeichen: XII ZR 125/91).Denn nach Aufhebung der Zwangsverwaltung und Beendigung seines Amtes gehört es gerade nicht mehr zu den Rechten und Pflichten des Zwangsverwalters, die Betriebskostenabrechnungen zu erstellen (BGH, Urteil vom 21.10.1992, Aktenzeichen: XII ZR 125/91; LG Berlin; Urteil vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 62 S 350/03 - Juris).
- LG Berlin, 12.02.2004 - 62 S 350/03
Auszug aus AG Hanau, 04.05.2011 - 91 C 212/10
Denn nach Aufhebung der Zwangsverwaltung und Beendigung seines Amtes gehört es gerade nicht mehr zu den Rechten und Pflichten des Zwangsverwalters, die Betriebskostenabrechnungen zu erstellen (BGH, Urteil vom 21.10.1992, Aktenzeichen: XII ZR 125/91; LG Berlin; Urteil vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 62 S 350/03 - Juris). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03
Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution
Auszug aus AG Hanau, 04.05.2011 - 91 C 212/10
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass der eigentliche Vermieter, der Eigentümer, auf Grund der Zwangsverwaltung die Aufgaben aus dem Mietvertrag nicht mehr erfüllen kann, da ihm die Verwaltung des Grundstücks nach § 148 Abs. 2 ZVG entzogen wurde (vgl. BGH, 09.03.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 330/03 - Juris).